Uniform eines eidgenössischen Scharfschützenoffiziers
Die abgebildete Figurine besteht mehrheitlich aus Bestandteilen der Ordonnanz 1852 und wurde im Rahmen einer Ausstellung mit älteren und jüngeren Ordonnanzteilen ergänzt.
Die Uniform besteht aus einem schwarzen Tschako (Kopfbedeckung) aus Filz und Leder. Auf dem Stirnband sind die Bataillonsnummern in Messing, darüber zwei gekreuzte Stutzer und eine blau-weisse Kokarde angebracht. Diese Zeichen weisen den Uniformträger als Angehörigen des zugerischen Auszugskontingents aus. Aus der Mitte der Kokarde ragt ein längliches Messingplättchen (Ganse), auf dem der grüne Pompon mit Quaste befestigt ist. Der grüne Uniformrock ist durch die Hosen ergänzt. Die Epauletten auf den Schultern zeigen den Grad eines Hauptmanns. Sie bestehen aus Goldgewebe und sind dunkelgrün abgefüttert. Um den Hals liegt das Offiziersemblem des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, der so genannte «Hausse-col» (Ringkragen). Auf ihm ist ein Jägerhorn zu sehen (nach 1852 trugen Scharfschützenoffiziere einen goldenen Ringkragen mit dem Dekor eines Schweizerkreuzes). Der Gurt ist mit der doppelten Löwenkopfschnalle geschmückt, wie sie von der Infanterie getragen wurde. Die persönliche Waffe ist der Säbel mit Lederscheide für unberittene Offiziere (Der Säbel wurde so, also am Leibgurt mit zwei Schleppriemen, erst nach 1861 getragen. 1852 wurde er noch in einer Säbeltasche getragen, die unter dem Frack und über die Schulter ging). Umgehängt ist ein Signalhörnlein, der sogenannte «Jägerruf» für den Kommandanten. Die Schuhe sind ergänzt. Am linken Oberarm ist die rote Armbinde mit dem Schweizerkreuz (Zeichen des Bundesheeres) zu sehen.
Die Uniform gehörte einem Scharfschützen-Hauptmann des eidgenössischen Auszug-Bataillons Nr. 28. Eine einheitliche eidgenössische Uniformierung entwickelte sich erst mit der Gründung des Bundesstaats 1848. Bestrebungen gab es bereits im Bundesvertrag 1815, welcher die Grundlage für die Bildung einer eidgenössischen Armee schuf, und im «Allgemeinen Militair-Reglement» von 1817. Erst das Bundesgesetz über die Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1850 und das Militär-Reglement von 1852 leiteten aber die Vereinheitlichung von Bekleidung, persönlicher Ausrüstung und Bewaffnung ein. Dieser Prozess hielt bis 1898 an.