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Griffwaffe, Säbel, kantonale Ordonnanz 1791, Zug, Füsilier / Infanterie

Zuger Infanteriesäbel der kantonalen Ordonnanz 1791. Das Gefäss verfügt über eine Griffkappe, welche oben einen Vernietknauf aufweist. Die Parierstange mit flachem Nodusabschluss verlängert sich zur Griffkappe hin zu einem gewinkelten Faustbügel. Quartseitig ist ein Daumenbügel angesetzt. Die Unterseite der Parierstange besitzt eine Abdeckung für das Scheidenmundstück. Das Gefässmaterial besteht aus geschmiedetem Messing. Die hölzerne Hilze ist mit Leder bespannt und mit Messingdraht umwickelt, welcher stellenweise defekt ist.

Die Rückenklinge verfügt über einen beidseitigen Rückenhohlschliff und eine Grootspitze. Punktuelle Korrosionsspuren sind zu erkennen. Die Klingenschärfe wurde mehrfach überschliffen (leichte Konkave bei Klingenstärke) und es sind z. T. noch Hiebspuren (ca. 8) zu sehen.

Das Klingendekor ist geätzt. Auf der Terzseite ist ein Volutenmotiv und darüber die Jahreszahl «1791», darauf folgend das Zuger Wappen im ovalen Schild mit einem Löwen als Schildhalter abgebildet. Der Löwe hält in der Linken ein Schwert empor. Über dem Löwen schwebt ein Lorbeerkranz. Die Quartseite zeigt wiederum ein Volutenmotiv. Darüber ist eine militärische Trophäe angebracht, gefolgt von einem Schriftband, deren Inschrift aufgrund Korrosionsspuren nicht mehr leserlich ist. Zuoberst ist ein «Z» für Zug in zwei gekreuzte Palmwedel einbeschrieben.

Auf der Druckgrafik mit dem Zuger Füsilier Johann Baptist Brandenberg des Basler Künstlers und Uniformenmalers Franz Feyerabend (11.04.1756–23.03.1800) ist ein solcher Säbel abgebildet (siehe hier). Die Druckgrafik mit dem Titel «Johann Baptist Brandenberg von Zug» gehört zur Serie «Abbildungen von den ersten Zuzügern in Basel im Jahr 1792» und entstand ca. 1793 im Zusammenhang mit der Stationierung von Hilfstruppen in der Stadt Basel durch die Alte Eidgenossenschaft ab 1792. Hintergrund der Stationierung war, dass Frankreich zuvor Teile des Fürstbistums Basel besetzte.

Das Gefäss dürfte von einem lokalen Degenschmied hergestellt worden sein, welches an eine deutsche Säbelklinge montiert wurde. Das Ätzdekor ist in der Art zürcherischer Säbel der kantonalen Ordonnanz 1770/78 gestaltet, was möglicherweise auf einen Zürcher Spezialisten als Ätzer hinweisen könnte.

Inventarnummer: 18710
Datierung: 1791 (Ordonnanz 1791)
Material/Technik: Messing, geschmiedet (Gefässmaterial); Holz, mit Leder bespannt; Messingdrahtwicklung (Griff)
Dimension: Gesamtlänge: 72.7 cm; Klingenlänge: 58.8 cm; Klingenbreite: 3.3 cm
Bezug Personen/Firmen: unbekannt

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