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Exlibris von Alois Schwerzmann (1857–1935)

Exlibris von Alois Schwerzmann (1857–1935) mit Wappenschild der Familie Schwerzmann (Hauszeichen auf Dreiberg, beseitet von zwei fünfstrahligen Sternen). Das Wappen wird seitlich von zwei Putti gehalten. Darüber befindet sich ein Schriftband mit der Inschrift «Alois Schwerzmann Postplatz Zug». Unterhalb des Wappens sind Rankenornamente zu sehen und darunter im viereckigen Balken die Inschrift «Ex libris». Zuunterst sind die Künstlerangaben der Entwerferin «ENTW. H. SCHWERZMANN» und des Stechers «GEST. A. SCHMID» abgebildet.

Die Entwerferin Hildegard Schwerzmann (14.11.1897–1976) war die Tochter von Alois Schwerzmann (28.08.1857–03.011935), welcher auf dem Spruchband erwähnt ist. Sie besuchte die Kunstgewerbeschule in Luzern (Abteilung für Zeichnen und Malen) und entwarf für ihren Vater das oben beschriebene Ex libris. Alois Schwerzmann heiratete 1893 Rosina Blattmann (1870–1939) und eröffnete 1881 eine eigene Anwalts-Kanzlei in Zug. Zwischen 1892 und 1898 war er konservativer Kantonsrat, von 1883 bis 1912 Kantonsrichter und ab 1885 deren Präsident.

Ein Exlibris ist ein Bucheignerzeichen oder eine Buchmarke, bzw. Bücherzeichen. Dabei kann es sich um einen eingeklebten Zettel oder einen Stempel in einem Buch handeln, welcher in erster Linie der Kennzeichnung des Eigentümers des Buches dient. Das Wort besteht aus den lateinischen Wörtern «ex» für «aus» und «liber» für «Buch». Wörtlich übersetzt bedeutet es «aus den Büchern [von]».

Inventarnummer: 10536
Datierung: 1. Hälfte 20. Jh. (Schätzung)
Material/Technik: Buchdruck
Dimension: Bildmass (H x B): 9.7 x 7.5 cm
Bezug Personen/Firmen: Alois Schwerzmann (1857–1935), Erwähnter; Hildegard Schwerzmann (1897–1976), Entwerferin; A. Schmid (Lebensdaten unbekannt), Stecher

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