Längenmass/Klappmassstab in der Längeneinheit Fuss/Schuh
Das Messgerät in der Längenmasseinheit Fuss oder Schuh ist aufklappbar. Der Klappmassstab trägt auf der einen Seite die Inschrift «SCHWEIZER / FUSS» und ist mit einer Zollskala versehen. Auf der anderen Seite weist er eine Zentimeterskala auf und ist mit «metre» beschriftet.
Die Längenmasseinheit Schuh, bzw. Fuss basiert auf der Vorstellung des Abschreitens einer Strecke. Es handelt sich dabei um typische Handwerkermasse, wobei je nach Ortschaft für verschiedene Handwerkszweige unterschiedliche lange Fuss- und Schuhmasse in Gebrauch waren. Die Länge betrug etwas mehr oder weniger als 30 Zentimeter, nach der Einführung der Schweizer Masse in Zug 1838 genau 30 Zentimeter. Aus dieser Zeit stammt der oben beschriebene Klappmassstab. Um eine Übereinstimmung mit dem Dezimalsystem zu erreichen, wurde der Fuss nicht mehr in 12, sondern in 10 Zoll unterteilt und die Länge eines Zolls auf 3 Zentimeter festgesetzt. Die Schweiz trat 1875 der Meterkonvention in Paris bei und verpflichtete sich auf die internationalen Masseinheiten.
Weitere Informationen zur historischen Entwicklung des Messwesens finden Sie im Artikel «Masse und Gewichte» auf der Website des Historischen Lexikons der Schweiz.