Wahlurne/Abstimmungsurne der Einwohnergemeinde der Stadt Zug
Die Wahlurne ist achteckig und besteht aus einem herausragenden Fusselement, einem Mittelteil mit drei Traghenkeln (zwei bewegliche, welche sich auf den zwei gegenüberliegenden Seiten befinden sowie ein unbeweglicher Traghenkel auf der Rückseite) und einem Kopfteil mit angebrachtem Klappdeckel und Einwurfschlitz. Auf dem Klappdeckel oberhalb des Einwurfschlitzes befindet sich die Inschrift «Einwohn[er] [G]emeinde / Zug» und unterhalb des Einwurfschlitzes ist das Zuger Wappen zu sehen. Im Innern ist die Wahlurne mit brauner Farbe bemalt, und auf dem Klappdeckel innen ist die Nummer «3» sichtbar. Die Unterseite des Sockels ist ebenfalls braun bemalt. Die Wahlurne weist Spuren von mehreren Malschichten auf.
Im Stadtratsprotokoll (kurz StRP) vom 24. Dezember 1954 gibt es folgenden Eintrag zur Wahlurne, bzw. zu 2 identischen Wahlurnen: «2182) Gestützt auf die Ausführungen von Herrn Polizeipräsident Dr. Ph. Schneider [Dr. Philipp Schneider war von 1947–1974 Stadtrat, zwischen 1971 und 1974 war er Stadtpräsident] beschliesst der Rat die Anschaffung von 2 Wahlurnen durch die Spenglerei Carl Abicht und Sohn zum Preise von total Fr. 358.-. Herr Abicht und Sohn ist hievon entsprechend Mitteilung zu machen.» Demnach kann angenommen werden, dass die oben beschriebene Wahlurne nach dem 24.12.1954 durch die Spenglerei «Carl Abicht und Sohn» in Zug hergestellt wurde. Der Name der Spenglerei veränderte sich im Laufe der Zeit (bis 2003 «Carl Abicht AG» und seit 2003 «Abicht Dachtechnik AG»).
Die Wahlurne ist ein Stellvertreterobjekt für die Demokratie und somit für die Teilhabe der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung. Ebenso ist sie aber auch ein Stellvertreterobjekt für den Ausschluss von Personen ohne Stimm- und Wahlrecht. Weitere Informationen zur Geschichte des Stimm- und Wahlrechts in der Schweiz finden Sie hier.