Kaffee- oder Teemaschine
Dreibeinige Kaffee- oder Teekanne aus vernickeltem Messing und Deckel aus Glas. Im Innern Siebeinsatz aus Aluminium mit Patentstempeln «D.R. Pat. No. 400935» und «SCHWEIZ. Pat. No. 108663». Die beiden seitlichen Henkel und der Ausgusshahn sind mit Holz ummantelt. Auf der Rückseite befindet sich der Stromanschluss und auf der Unterseite die Angaben zur Spannung und zur Leistung (THERMA 230 V, 250 W).
Das Patent wurde in der Schweiz am 14.01.1924 von der Firma «F. & R. Fischer AG Metallwarenfabrik in Göppingen» beim Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum eingereicht und am 02.02.1925 unter der Patentnummer 108663 veröffentlicht. Die patentierte Bezeichnung lautete «Maschine zur Zubereitung warmer Getränke». Im Deutschen Reich wurde die «Kaffee- oder Teemaschine mit durch einen Doppelboden abgesondertem, engem Schnellheizraum» am 01.01.1924 unter der Patentnummer 400935 vom Reichspatentamt patentiert und am 23.08.1924 veröffentlicht.