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Uniform eines Zuger Grenadiers

Die Uniform besteht aus einem schwarzen Tschako (Kopfbedeckung), einem dunkelblauen Uniformrock und weissen, leinenen Uniformhosen (erneuert). Der Tschako aus Filz und Leder hat ein mit eisenschuppen besetztes Sturmband. An der Stirnseite sieht man die blau-weisse Kokarde der Zuger Miliz. Auf einem länglichen Metallplättchen (Ganse) steckt ein weisser Pompon mit grüner Quaste. Der Uniformrock ist mit einer Reihe blanker Knöpfe geschlossen. Die gekreuzten Bandeliere aus weiss getünchtem Leder halten auf der rechten Seite die Patronentasche und links den Infanteriesäbel der Ordonnanz 1815/188 (mit Messinggriff und Lederscheide). Die Uniformhosen stecken in rekonstruierten schwarzen Gamaschen und Schuhen. Das Steinschlossgewehr (Kaliber 20 mm) ist auf dem Lauf mit dem Baarer Wappen und der Nummer 81 versehen.

Die Uniform gehörte einem Grenadiersoldaten der zugerischen Miliz um 1820. Wie jeder andere Kanton entwickelte auch Zug im Ancien Régime seine eigene Miliz und verfügte über sein eigenes Kontingent an Truppen. 1798 wurden diese durch die Truppen der Helvetischen Republik abgelöst. Mit der Einführung der Mediation 1803 entstanden die kantonalen Milizen von Neuem. 1803 sah der Stand Zug den Aufbau einer Miliz von 125 Mann vor. 1805 wurde der Bestand auf 250 Mann erhöht. Ausgehoben wurde in fünf, bzw. acht Kreisen, die Einteilung folgte gemeindeweise, und bis 1827 wurden dieselben Jahrgänge in den Einheiten zusammengefasst. Danach teilte man Leute aus allen Alterskategorien in festen Kompanien ein. Ausbildung und Ausrüstung liessen bis in die 1830er Jahre zu wünschen übrig. Die Dienstpflichtigen hatten grundsätzlich die Uniform anzuschaffen und an den Exerzierübungen und den Instruktionen sowie Inspektionen teilzunehmen. Im Auszug waren je nach Militärorganisation zwischen 450 bis 800 Mann eingeteilt. Das kantonale Kontingent war aber seit 1808 nur 250 Mann stark. Daher war nicht jeder Dienstpflichtige ausmarschpflichtig, und mancher vernachlässigte seine Ausrüstung und Ausbildung. Die oberste militärische Behörde im Kanton war der Kriegsrat. 1818 wurde zusätzlich die Zeughauskommission eingesetzt, welche die Aufsicht über das Zeughaus und die Verantwortung für die Anschaffung von Waffen und Ausrüstung hatte. Nach der Gründung des Bundesstaates 1848 verloren die kantonalen Milizen ihre Bedeutung und verschmolzen in der neuen eidgenössischen Armee.

Inventarnummer: 4573
Datierung: um 1820 (Schätzung)
Material/Technik: Leinen; Filz; Leder; Metall; Messing
Dimension: Objektmass (H): 194.5 cm
Bezug Personen/Firmen: unbekannt

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