de  |  en

Uniform eines eidgenössischen Scharfschützenoffiziers

Die Uniform besteht aus einem schwarzen Tschako (Kopfbedeckung) aus Filz und Leder. Auf dem Stirnband sind die Bataillonsnummern in Messing, darüber zwei gekreuzte Stutzer und eine blau-weisse Kokarde angebracht. Diese Zeichen weisen den Uniformträger als Angehörigen des zugerischen Auszugskontingents aus. Aus der Mitte der Kokarde ragt ein längliches Messingplättchen (Ganse), auf dem der grüne Pompon mit Quaste befestigt ist. Der grüne Uniformrock ist durch die Hosen ergänzt. Die Epauletten auf den Schultern zeigen den Grad eines Hauptmanns. Sie bestehen aus Goldgewebe und sind dunkelgrün abgefüttert. Um den Hals liegt das Offiziersemblem des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die so genannte «Hausse-col». Auf ihr ist ein Jägerhorn zu sehen. Der Gurt ist mit der doppelten Löwenkopfschnalle geschmückt, wie sie von der Infanterie getragen wurde. Die persönliche Waffe ist der Säbel mit Lederscheide für unberittene Offiziere (Ordonanz 1852). Umgehängt ist ein Signalhörnlein, der sogenannte «Jägerruf» für den Kommandanten. Die Schuhe sind ergänzt. Am linken Oberarm ist die rote Armbinde mit dem Schweizerkreuz (Zeichen des Bundesheeres) zu sehen.

Die Uniform gehörte einem Scharfschützen-Hauptmann des eidgenössischen Auszug-Bataillons Nr. 28. Eine einheitliche eidgenössische Uniformierung entwickelte sich erst mit der Gründung des Bundesstaates 1848. Bestrebungen gab es bereits im Bundesvertrag 1815, welcher die Grundlage für die Bildung einer eidgenössischen Armee schuf und im «Allgemeinen Militair-Reglement» von 1817. Erst das Bundesgesetz über die Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1850 und das Militär-Reglement von 1852 leiteten aber die Vereinheitlichung von Bekleidung, persönlicher Ausrüstung und Bewaffnung ein. Dieser Prozess hielt bis 1898 an.

Inventory number: 4575
Date: 1852 (Ordonnanz)
Materials/techniques: Filz; Leder; Messing; Goldgewebe;
Size: Objektmass (H): 190.0 cm
Connection to individuals/companies: unbekannt

Conditions of use and reproduction:
The images in the database are the property of the Museum Burg Zug. They form a digital catalogue of the collection and are intended for illustration purposes only. Any usage by publishing, transmitting or editing of the images or any other commercial usage is subject to enquiry and requires express permission by the rights holder (Museum Burg Zug).
Information on how to order copies can be found here.
Can you add to what we already know?
to top