Hebelwaage/Balkenwaage
Die Balken- oder Hebelwaage ist mit dem Eichzeichen von 1863 versehen (eidgenössisches Kreuz und Kantonszeichen «Z» für Zug). Zudem ist sie mit dem Monogramm «VH» und der Jahreszahl «1790» versehen.
Wie bereits oben beschrieben, wurde die Waage im Jahr 1863 neu geeicht, wie dies seit 1837 gesetzlich vorgeschrieben war. 1837 waren auch die Eichgebühren festgelegt worden. Die Prüfung und Stempelung einer Hebelwaage mit einem 90–120 cm langen Wagenbalken kostetet damals 60 Rappen. An jedem Marktort gab es öffentliche Waagen, so befand sich zum Beispiel die Ankenwaage in Zug in dem nach ihr benannten Gebäude in der Oberaltstadt und diente zum Wägen von Butter, Käse und Talg. Als Gewichtsgrösse benutzte man in Zug das alte Zürcher oder Zurzacher Pfund (529 g), dessen Namen auf die einstige Bedeutung der Marktplätze in Zürich und Zurzach und womit auch die wirtschaftliche Ausrichtung Zugs hinweist.